Bundesverfassungsgericht lehnt Änderungen am Gentechnikgesetz ab

Sachsen-Anhalt konnte sich mit seiner Beschwerde nicht durchsetzen. Greenpeace Berlin begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. November 2010 die Klage der Landesregierung Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz abgelehnt. Die rot-grüne Bundesregierung hatte seinerzeit das Gentechnikgesetz verabschiedet, um damit u.a. Fragen der Standortregistrierung und Haftungsregelung zu klären. Sachsen-Anhalt hatte Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht, weil es angeblich den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erschwere.

Das Bundesverfassungsgericht weist nun in seinem Urteil u.a. darauf hin, dass „die vom Gesetzgeber jeweils vorgenommene Gewichtung zugunsten der verfolgten Gemeinwohlziele gerade vor dem Hintergrund der noch nicht abschließend geklärten Auswirkungen der Gentechnik nicht zu beanstanden ist“.

Greenpeace Berlin begrüßt das Urteil und sieht darin eine Aufforderung an die Regierungen, Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen zu übernehmen.

Weitere Informationen:

Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgegner

http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/nachrichten/artikel/bundesverfassungsgericht_gentechnikgesetz_ist_rechtens/ansicht/bild/

Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 108/2010 vom 24.11.2010