PGE riskiert weiter unsere Wasserreserven und setzt sich über EU-Recht hinweg
Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien
Eine aktuelle Entscheidung zum Kohlebergbau Turów verstärkt die Bedrohung des Dreiländerecks: Jeglicher Weiterbetrieb des Bergbaus führt zum Absinken der Umgebung – wie der nahegelegenen Stadt Zittau – und zur Austrocknung insbesondere der tschechischen Region. Greenpeace Berlin setzt sich zusammen mit verbündeten Organisationen gegen diese und weitere negative Entwicklungen rund um den Bergbau ein.
Der polnische Generaldirektor für Umweltschutz hat am vergangenen Freitag eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Kohlebergwerk Turów durchgewunken – und das trotz einer im Vorfeld veröffentlichten Expertenanalyse, welche aufzeigt, dass im Rahmen der UVP die Menge des durch das Bergwerk abgeleitete Grundwasser massiv unterschätzt wird. Der Wasserstand ist mehr als doppelt so stark gesunken als laut UVP bis 2044 angegeben. Mit dieser Entscheidung rückt die Möglichkeit einer verlängerten Genehmigung bis 2044 für den Tagebau, der durch die PGE betrieben wird, einen Schritt näher.
Die verheerende Entscheidung erging, obwohl die Europäische Kommission zuvor festgestellt hatte, dass die polnischen Behörden bei der Durchführung der UVP gegen geltendes EU-Recht verstoßen hatten – die Bürgerbeteiligung fand nicht in der gebotenen Weise statt.
„PGE hat außerdem versucht mit einem eigenen fragwürdigen Gutachten die Umweltverträglichkeitsprüfung abzuschließen. Durch die Verschiebung des Nullpunktes wurden die Bodensenkungen in Zittau verfälscht. Es wurden als mögliche Gründe für die Risse in Zittauer Häusern zum Beispiel vulkanische Tätigkeit oder der alte Tagebau in Olbersdorf, der vor mehr als 20 Jahren stillgelegt wurde, genannt. Das ist einfach nur irreführend. Damit soll eine Genehmigung des Tagebaus bis 2044 vollgezogen werden. Das auf der Zielgeraden eingereichte Gegengutachten von Dr. Krupp, dass all das klarstellt, wurde dabei ignoriert.“ so Kerstin Doerenbruch von Greenpeace Berlin.
Der Tagebau, der nahe der tschechischen und deutschen Grenze liegt, war Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen Tschechien und Polen vor dem EuGH, dem Gerichtshof der Europäischen Union. Die beiden Länder einigten sich jedoch auf eine Entschädigung in Höhe von 45 Millionen Euro für Tschechien, bevor das Gericht sein Urteil fällen konnte. Die Einigung verärgert die Menschen vor Ort sowie viele Umweltverbände enorm, da Expertenanalysen klar zeigen, dass der Plan zur Wiederherstellung der Wasserversorgung nicht funktionieren kann. Außerdem verbietet sich ein Baggern bis 2044 durch den immer stärker werdenden Klimawandel.
„Turów entzieht den Anwohnern weiterhin das Wasser und beschädigt ihre Häuser. Die Tatsache, dass diese Umweltverträglichkeitsprüfung weder die Realität noch die Ansichten der Menschen vor Ort angemessen berücksichtigt, ist völlig inakzeptabel und rechtswidrig. Wir werden wegen dieser zahlreichen Rechtsverstöße vor Gericht gehen“, so Agnieszka Stupkiewicz, Rechtsanwältin bei Fundacja Frank Bold, die Teil des Bündnisses gegen den Tagebau ist.
Weiterführende Informationen:
Stellungnahme von Dr. Krupp zum PGE-Gutachten hier verlinkt.